10. Mai 2026
GEG / Heizungsgesetz 2026 – was gilt jetzt?
Rund um das Heizungsgesetz herrscht viel Unsicherheit. Viele Hausbesitzer warten ab, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt. Hier der Stand 2026 – sachlich und ohne Panikmache.
Die Reform ist noch nicht abgeschlossen
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist noch nicht endgültig verabschiedet. Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Regel angepasst bzw. durch ein flexibleres Modell (Stichwort „Biotreppe" mit steigender Grüngas-/Grünöl-Quote) ersetzt werden.
Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gilt: Bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben und repariert werden. Niemand muss seine funktionierende Heizung überstürzt austauschen.
Die Förderung soll stabil bleiben
Eine gute Nachricht für alle, die ohnehin modernisieren möchten: Die Förderung soll bis 2029 stabil bleiben. Wer jetzt auf eine effiziente Heizung oder Wärmepumpe umsteigt, kann weiterhin bis zu 70 % Zuschuss über die KfW erhalten.
Was heißt das für Ihre Entscheidung?
- Kein Grund zur Panik: Es besteht in der Regel keine Pflicht zum sofortigen Austausch.
- Aber: Abwarten kann teuer werden – eine alte Heizung verbraucht mehr und ist anfälliger für Ausfälle.
- Die Förderung macht den Umstieg attraktiv, gerade jetzt.
Da sich die Rechtslage noch ändern kann, halten wir die Aussagen bewusst im Konjunktiv. Wir beraten Sie immer auf Basis des aktuellen Stands – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Stand: 2026.
